Beweis. (1) ist nach Definition trivial.
(2) folgt unmittelbar aus der Definition von und
(3) und (4) zeigt man mit Hilfe des Cauchyprodukts der entsprechenden Reihen (vgl. Übungsaufgaben).
(5) und (6) folgen aus (3) und (4), indem man auf der linken Seite von (5) bzw. (6) jeweils in der Form und schreibt.
(7). Nach (1) ist folglich erhält man mit Hilfe von (4):
Damit gilt auch
und
und schließlich
(8). und sind durch Potenzreihen definiert, diese sind in stetig (vgl. Beweis zu Satz 5.11 (7)). Also gilt:
Wenn so und
Wir beweisen jetzt die Stetigkeit von an einer beliebigen Stelle g.z.z.: Wenn so d.h.,
Es sei Nach (5) gilt:
Wegen erhält man
Für ergibt sich mit Hilfe von (6) die analoge Behauptung.