1.8

(leicht geänderte Fassung) Man gebe zu folgenden Aussagen je eine logisch äquivalente Alternative an (falls existent) und beweise die Gleichwertigkeit. (Hierbei soll eine Alternative höchstens die logischen Zeichen ¬, enthalten und ¬ höchstens vor A oder B stehen.)

(a)

¬(¬A ¬B),    (b) A B,    (c) ¬(A B).