Satz 5.21
Stetigkeit
der Grenzfunktion Sei
eine
in
definierte
Funktionenfolge, und alle
seien in
bzw. in ganz
stetig.
Konvergiert
in
gleichmäßig gegen ,
dann ist
in
bzw. in
stetig.
Konvergiert in gleichmäßig gegen , dann ist in bzw. in stetig.
Beweis. (1). Sei . Nach Definition der gleichmäßigen Konvergenz existiert ein , so daß für jedes und für jedes gilt:
Wegen der Stetigkeit von existiert ein , so daß für jedes gilt:
Wenn so .
Für und erhält man daraus:
( folgen aus der gleichmäßigen Konvergenz und aus der Stetigkeit der .)
(2) folgt sofort aus (1), denn mit ist auch stetig.